„Der Maßregelvollzug ist überlastet“, „Bundesweit fehlen Kapazitäten im Maßregelvollzug“ und „Am Rande des Zusammenbruchs“ ist immer wieder in den Zeitungen zu lesen.
In NRW besteht eine sehr angespannte Belegungssituation, die noch fortlaufend zunimmt, da die Kliniken voll belegt bzw. bis zum Teil überbelegt sind. In NRW standen 2022 laut Justizministerium über 300 Straftäter auf einer Warteliste. Selbst die zusätzlichen Plätze, die nach Inbetriebnahme der Forensik Münsterland hinzukommen, können Überbelegungen nur abmildern.
Da die forensische Psychiatrie Menschen behandelt, die aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung eine rechtswidrige Tat begangen haben und bei denen die Gefahr der Begehung weiterer rechtswidriger Taten zu befürchten ist, macht es aus Sicht der LWLSPD-Fraktion Sinn, potenziellen Wiederholungstätern durch präventive Maßnahmen im Vorfeld zu helfen.
Die Forensischen Nachsorgeambulanzen sind im Zuge der Umsetzung des Strafrechtsbezogenes Unterbringungsgesetz NRW - StrUG NRW nicht mehr nur für die Nachsorge entlassener Patientinnen und Patienten zuständig, sondern werden stärker in die Behandlung und Therapie der untergebrachten Personen eingebunden.
Das ist ein wichtiger Schritt, jedoch macht es Sinn, die Lücke zwischen der allgemeinpsychiatrischen Versorgung von Menschen mit hohem Gewaltpotential und einem Aufenthalt in der Forensik durch präventive Maßnahmen zu schließen.
Dieses vorausgeschickt bittet die LWLSPD die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie lässt sich ein forensisch-psychiatrisches Vorsorgeangebot konzipieren, das komplementär zu allgemeinpsychiatrischen Versorgungsstrukturen eine Unterbringung im Maßregelvollzug zu vermeiden hilft?
- Wie und wo in Westfalen-Lippe könnte eine forensische Präventionsambulanz mit einer auf Gewaltprävention ausgerichteten Therapie (u. a. Psychoedukation, Gruppentraining, Einzelbehandlung zum Gewaltrisikomanagement) angeboten werden?